Selbstverständnis

Das Deutsche Blindenhilfswerk (DBHW) wurde 1961 gegründet. Im Unterschied zu Selbsthilfegruppen wie den lokalen Blinden- und Sehbehindertenvereinen unterstützt das DBHW nicht die eigenen Mitglieder, sondern hilfebedürftige blinde und sehbehinderte Menschen weltweit. Wir sind in Deutschland, Osteuropa, Ost- und Westafrika sowie vereinzelt in Asien und Südamerika im Einsatz.

Das DBHW ist nach unserem Selbstverständnis subsidiär tätig. Wir treten dort helfend ein, wo öffentliche Hand oder soziale Sicherungssysteme wie Krankenkassen nicht (mehr) helfen können oder möchten.

Aus der Satzung

Unsere Tätigkeitsfelder sind allgemein beschrieben in § 2 der Satzung:

“§2 Zweck: Zweck des Vereins ist die direkte und indirekte Hilfe für Blinde, von Blindheit bedrohte sowie für hochgradig sehbehinderte Menschen …

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  • die materielle Unterstützung Sehgeschädigter in Notlagen
  • die Durchführung kultureller und sozialer Maßnahmen
  • die Beschaffung und kostenlose Weitergabe von Blindenhilfsmitteln
  • die finanzielle Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Blindenhilfsmittel
  • die finanzielle Förderung von Einrichtungen, die der Eingliederung sehgeschädigter Menschen dienen.

Der Verein … ist gemeinnützig.”

Rechtsstruktur des DBHW

Das DBHW ist ein unter der Nummer VR 1219 beim Vereinsregister Duisburg eingetragener Verein. Das DBHW hat folgende Organe:

  • Die Mitgliederversammlung (MV) ist das höchste beschlussfassende Organ.
  • Der Vorstand besteht aus drei Personen, dem / der Vorsitzenden und zwei StellvertreterInnen. Die Vorstandsmitglieder werden von der MV für fünf Jahre gewählt.

Der Verwaltungsrat hat folgende Aufgaben:

  • Beaufsichtigung und Unterstützung der Tätigkeit des Vorstands und der Geschäftsführung
  • Überprüfung der Jahresbilanz
  • Genehmigung des Haushaltsplans

Anlagenrichtlinie

Nachhaltigkeit auf allen Ebenen: Nicht nur bei den Projekten, sondern auch bei der Anlage des Vereinsvermögens achtet das DBHW auf nachhaltige Kriterien. Deshalb hat sich der Verein gemäß der Anlagerichtlinie auf Investitionen in nachhaltige Anlagen festgelegt. Mit den daraus entstehenden Erträgen unterstützt das DBHW seine nachhaltigen Projekte in Deutschland und der Welt.

Anlagerichtlinie

Geschäftsführung

Die Mitarbeiterschaft der Geschäftsstelle führt die Vorstandsbeschlüsse aus. Tätig sind zwei hauptamtlich und einige geringfügig beschäftigte MitarbeiterInnen.

Die Vorstandsbeschlüsse sowie deren Ausführung durch die Geschäftsstelle werden von zwei von der MV gewählten Personen auf ihre Satzungskonformität hin geprüft. Daneben prüft ein Wirtschaftsprüfunternehmen die gesamte Tätigkeit des DBHW.

Mittel erhält das DBHW in Form von Mitgliedsbeiträgen, manchmal Erbschaften und Bußgeldern, projektbezogenen öffentlichen Zuwendungen und – dies macht mit Abstand den größten Anteil aus – Spenden.

Das seit 1992 vom DZI vergebene Spendensiegel (zur Attestierung einer geprüften und empfohlenen Spendenwürdigkeit) erhielt das DBHW von Anfang an durchgängig.

Technische Angaben

Adresse der Geschäftsstelle

Deutsches Blindenhilfswerk e.V.
Schulte-Marxloh-Str. 15, 47169 Duisburg

Telefon: 0203 / 35 53 77 und 0203 / 37 62 25
Tefefax: 0203 / 37 62 39
E-Mail: info@blindenhilfswerk.de
http://www.blindenhilfswerk.de

Spendenkonto

Bank für SozialwirtschaAdresse der Geschäftsstelle:ft,
IBAN: DE94 3702 0500 0007 2133 00
BIC: BFSWDE33XXX

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