Internationale Projekte

Mawunya kann träumen.

Als Kind haben wir oft davon geträumt, einen ganz besonderen Beruf zu ergreifen. Tierärztin, Feuerwehrmann, Rechtsanwalt oder Lehrerin vielleicht. Erinnern Sie sich noch an Ihren Traumberuf?

Die 13-jährige Mawunya aus Ghana träumt davon Journalistin zu werden. Sie ist gerade in einer Schule in der Distrikthauptstadt Ho eingeschult worden. Wer sieht, wie viel Freude ihr Lächeln ausstrahlt, wenn sie mit flinken Fingern über die Computertastatur im Klassenraum streicht, der weiß: Das Schreiben ist ihre Leidenschaft. Erst auf den zweiten Blick bemerkt man: Mawunya ist blind.

Die Welt begreifen  – ohne sie zu sehen.

Mawunya hat trotz ihrer angeborenen Blindheit gute Chancen, eines Tages in der Redaktion einer Zeitung zu arbeiten. Dies verdankt sie einer einzigartigen Selbsthilfe-Organisation: Der New Horizon Foundation of the Blind. Der Verein wurde von Blinden und Sehenden gemeinsam gegründet. Sie haben es sich zum Ziel gesetzt, die Zukunftschancen blinder Kinder in ihrer Heimat Ghana zu verbessern. Denn noch immer werden diese Kinder häufig nicht in die Schule geschickt. Auch deshalb, weil es kaum Blindenförderung gibt. Die kleinen Dorfschulen auf dem Land haben jedoch keine Möglichkeit, Kindern in Blindenschrift zu unterrichten. Auch Lesehilfen – wie Vergrößerungsgeräte oder Vorlese-Rekorder – können nicht zur Verfügung gestellt werden.

Mit einem Computer- und Förderzentrum, das wir seit seiner Gründung unterstützen, eröffnet New Horizon blinden und sehbehinderten Kindern endlich gleichwertige Bildungs-und Ausbildungschancen. Nach der Schule besuchen die Kinder das Zentrum. Dieses ist barrierefrei eingerichtet und ein Sonderpädagoge bietet dort zusätzlichen Unterricht an. Die Mitarbeiter unserer Partnerorganisation gehen in Dörfer und Siedlungen. Dort laden sie Familien zu Sehtests und Beratungen ein, überzeugen Schulleiter und Lehrer, an Fortbildungen für integrativen Unterricht teilzunehmen. Außerdem helfen sie mit der notwendigen Ausrüstung und aktiver Begleitung bei der Eingliederung der blinden Mädchen und Jungen in den Regelunterricht.

Dieses Projekt eröffnet Sehbehinderten faire Bildungschancen. Und Bildung ist – für Sehende und Blinde gleichermaßen – der einzige Weg zu einem selbstbestimmten Leben.


Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Im Dezember 2006 verabschiedete die VN-Generalversammlung das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Fünf Jahre lang war über die genauen Inhalte und Formulierungen des Textes verhandelt worden – auch unter Einbeziehung betroffener Personengruppen. Die Konvention stellt hierbei kein spezielles Recht dar. Sie überträgt und konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Diese gilt natürlich auch für blinde Menschen.

Knapp 130 Länder weltweit haben die Konvention bislang ratifiziert. Deutschland im März 2009. Damit ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht, welches nun vom Gesetzgeber umgesetzt werden muss und einklagbar ist.

Die 50 Artikel des Übereinkommens verbieten die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen und fordern ihre Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen (Inklusion). Konkreter bedeutet dies unter anderem:

  • Ein Recht auf persönliche Mobilität
  • der Anspruch auf gemeinsamen Unterricht in Schulen sowie die Integration in den Arbeitsmarkt
  • Sicherung einer erschwinglichen Gesundheitsversorgung
  • Die Teilhabe am politischen, öffentlichen sowie dem sportlichen und kulturellen Leben

Den kompletten Gesetzestext und Informationen finden Sie unter anderem auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

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