Geldauflagen

Informationen für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Geldauflagen sind ein wichtiger Bestandteil für die Arbeit des Deutschen Blindenhilfswerks.
Durch die Zuweisung von Geldauflagen konnten wir in den vergangenen Jahren viel bewirken und sind dankbar für jeden erhaltenen Betrag. Als Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt können Sie unsere Arbeit nachhaltig unterstützen.

All dies kann mit der Zuweisung Ihrer Geldauflage erreicht werden

  • 2.000 Euro reichen für eine Fortbildung von Lehrpersonal an Regelschulen, damit sie blinde Kinder im Unterricht unterstützen können.
  • 4.600 Euro werden für die Anschaffung eines Druckers für Brailleschrift benötigt.
  • 8.600 Euro benötigen zwei Kataraktchirurgen für ihre zweijährige Zusatzausbildung, mit der sie jedes Jahr hunderte Menschen am Grauen Star operieren können.

Hier finden Sie weitere Informationen über unsere realisierten nationalen und internationalen Projekte.

Unterstützen Sie uns!

Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende oder werden Sie Mitglied.
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Konto für Geldauflagen

Um die Eingänge der Geldauflagen intern besser nachhalten und sie von den regulären Spenden eindeutig abgrenzen zu können, haben wir ein eigens dafür vorgesehenes Konto eingerichtet.
So ist es stets gewährleistet, dass wir zeitnah über die Geldeingänge Rückmeldung geben können und keine Zuwendungsbescheinigung ausstellen.

Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE13 3702 0500 0007 2133 03
BIC: BFSWDE33XXX

Wie können wir Ihnen helfen?

Ihre Ansprechpartnerin:
Jeannine Seeger beantwortet Ihnen unter 0203-355377 oder per E-Mail an seeger@blindenhilfswerk.de Ihre Fragen und bereitet auch den postalischen Versand des Informationsmaterials, sowie der Adressaufkleber und Überweisungsträger vor. Die aufgeführten Dokumente versenden wir auf Wunsch auch gerne per E-Mail oder postalisch.

Bei Fragen hilft Ihnen unsere Projektleiterin gerne weiter

Jeannine Seeger

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