Transparenz

Transparenz schafft Vertrauen

Anfang 2010 haben sich mehrere Dachverbände des gemeinnützigen Sektors auf Initiative von Transparency International (Sektion Deutschland) unter federführender Begleitung des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) auf eine Selbstverpflichtung in 10 Punkten verständigt. Die Verbände folgen damit freiwillig einer Praxis, die seit Januar 2007 für Kapitalgesellschaften verpflichtend ist.

Die Unterzeichner der “Initiative Transparente Zivilgesellschaft” verpflichten sich, nach einem bestimmten Format offenzulegen, welche Ziele ihre Organisation verfolgt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet. Auch das Deutsche Blindenhilfswerk bindet sich gern in diese Selbstverpflichtung ein und veröffentlicht die nachfolgend genannten Punkte.

Wichtig: Diese Erklärungen und Informationen konkurrieren nicht mit dem DZI-Spendensiegel. Dieses Siegel verleiht das DZI nach wie vor aufgrund einer sehr detaillierten jährlichen Prüfung. Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft soll dagegen weitaus mehr Organisationen einbinden als “nur” diejenigen, die das DZI-Spendensiegel erhalten. Diese Veröffentlichung hier soll potenziellen Spendern sowie einer Öffentlichkeit allgemein leicht Vergleiche ermöglichen; daher ist eine einheitliche Form entwickelt worden.

1. Name, Sitz, Anschrift, Gründungsjahr

Deutsches Blindenhilfswerk e.V.
Schulte-Marxloh-Str. 15
47169 Duisburg

Telefon: 0203 / 35 53 77
Telefax: 0203 / 37 62 39
E-Mail: info@blindenhilfswerk.de
Internet: www.blindenhilfswerk.de

Gründungsjahr: 1961

Ansprechpartnerin: Simone Henzler

2. Satzung

Selbstverständnis

Das Deutsche Blindenhilfswerk (DBHW) wurde 1961 gegründet. Im Unterschied zu Selbsthilfegruppen wie den lokalen Blinden- und Sehbehindertenvereinen unterstützt das DBHW nicht die eigenen Mitglieder, sondern hilfebedürftige blinde und sehbehinderte Menschen in Deutschland, Osteuropa, Ost- und Westafrika sowie vereinzelt in Asien und Mittelamerika.

Das DBHW ist nach seinem Selbstverständnis subsidiär tätig; es tritt dort helfend ein, wo öffentliche Hand oder soziale Sicherungssysteme wie Krankenkassen nicht (mehr) helfen können oder möchten. Das DBHW hat im Gegensatz zu Blindenvereinen auf Orts-, Landes- oder Bundesebene kein imperatives Mandat. Es kann nicht im Namen oder Auftrag blinder Menschen Erklärungen abgeben.

Rechtsstruktur des DBHW

Das DBHW ist ein eingetragener Verein; es hat folgende Organe:

Die Mitgliederversammlung (MV) ist das höchste Beschluss fassende Organ.

Der Vorstand besteht aus bis zu drei Personen, von denen eine den Vorsitz wahrnimmt. Sie leitet die Gesamtarbeit des DBHW und vertritt es nach außen. Der Vorstand wird von der MV für fünf Jahre gewählt.

Der Verwaltungsrat hat folgende Aufgaben:

  • Beaufsichtigung und Unterstützung der Tätigkeit des Vorstands
  • Überprüfung der Jahresbilanz
  • Genehmigung des Haushaltsplans
  • Der Verwaltungsrat wird für drei Jahre von der MV gewählt

Geschäftsstelle

Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle führt die Vorstandsbeschlüsse aus. Tätig sind zwei hauptamtlich beschäftigte Mitarbeiterinnen, unterstützt von mehreren Aushilfen. Die Vorstandsbeschlüsse sowie deren Ausführung durch die Geschäftsstelle werden von zwei von der MV gewählten Personen auf ihre Satzungskonformität hin geprüft. Daneben prüft ein Wirtschaftsprüfunternehmen die Tätigkeit des DBHW. Das seit 1992 vom DZI vergebene Spendensiegel zur Attestierung einer geprüften Spendenwürdigkeit erhält das DBHW von Anfang an lückenlos.

3. Freistellungsbescheid

Der letzte dem DBHW zugegangene Freistellungsbescheid des Finanzamts Duisburg-Hamborn ist auf den 12.04.2022 datiert, Veranlagungszeitraum 2018 – 2020, Steuernummer 107/5704/2451.
Dieser stellt fest, dass die “Körperschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit (ist), weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.”

Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

4. Die Entscheidungsträger

Vorstand

  • Frau Heike Maus (Vorstandsvorsitzende), Dezernat des Oberbürgermeisters, Referat Repräsentation und Internationale Kontakte, Duisburg
  • Dr. Stephan Irle (stellv. Vorsitzender), Facharzt für Augenheilkunde und Chirurg aus der Augenklinik in Duisburg-Walsum
  • Jürgen Barten (stellv. Vorsitzender), Steuerberater

Alle Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten keine Sitzungsgelder und keine Aufwandsentschädigungen.

Verwaltungsrat

  • Frau Regine Hauch (Sprecherin), freie Journalistin
  • Frau Claudia Gerlatzek, Stellvertretende Leiterin der Förderschule Schwerpunkt Sehen in Duisburg
  • Frau Dr. Petra Bungart, Richterin
  • Frau Dr. Claudia Kleinert, Fachbereichsleiterin Kulturelle und Interkulturelle Bildung bei der vhs Duisburg
  • Herr Frank-Michael Rich, Medizin-Recht-Agentur
  • Herr Ingo Köller, Bankkaufmann, London
  • Herr Dr. Werner Neyen, Anwalt und Notar, Duisburg

Alle Verwaltungsratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig, erhalten keine Zuwendungen und keine Aufwandsentschädigungen.

Der Verwaltungsrat genehmigt nach Vorschlag des Vorstandes den Haushalt und berät den Vorstand in allen relevanten DBHW-Angelegenheiten. Höchstes Beschluss fassendes Organ ist die Mitgliederversammlung. Die Funktionen sind detailliert in der Satzung beschrieben. Die wichtigsten sind die Wahl der Gremien und die Entlastung des Vorstands. Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal jährlich.

Die Geschäftsführung liegt bei Projektleiterin Simone Henzler, tätig seit 2013.
Die Arbeiten des Sekretariats und der Projektassistenz nimmt Jeannine Seeger wahr (seit 2017).
Als Buchhalterin arbeitet Gisela Später seit 1992 in der Geschäftsstelle.

5. Rechenschaftsbericht

6. Personalstruktur

Hauptberuflich Tätige: 2
Geringfügig Beschäftigte: 4
Ehrenamtlich Tätige: 10

Ehrenamtlich tätig sind die drei Mitglieder des Vorstands und die sieben Mitglieder des Verwaltungsrats.

7. Mittelherkunft

Einnahmen 2023
Beiträge 575,00
Barspenden 238.923,40
Sachspenden 53.762,90
Geldauflagen 5.050,00
Nachlässe 339.080,02
BMZ-Zuwendungen 396.363,75
Zuwendungen anderer Organisationen 24.560,00
Sonstige 17.571,40
Einnahmen aus Vermögensverwaltung 65.588,66
Vermietung von Immobilien 13.064,80
   
SUMME 1.154.539,93
   

8. Mittelverwendung

Ausgaben 2023
Projektausgaben  
Aufwendungen 835.343,73
Sonstige Sachausgaben 11508,90
Personal 108.989,88
Total 955.842,51
   
Werbung/Öka  
Aufwendungen 82.144,25
Sonstige Sachausgaben 1.525,67
Personal 14.448,23
Total 98.118,15
   
Vermögensverwaltung 10.766,44
   
Verwaltung  
Sachausgaben 37.090,07
Personal 33.607,83
Total 70.397,90
   
Ausgaben TOTAL 1.135.425,00

Jahresüberschuss/

-fehlbetrag

19.114,93

Bilanzen

Gewinn- und Verlustrechnungen

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

nicht zutreffend

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als 10 % unserer Jahreseinnahmen ausmachen.

In 2021 lagen die Zuwendungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) über 10 % der Gesamteinnahmen.

Skip to content