Transparenz
Transparenz schafft Vertrauen
Anfang 2010 haben sich mehrere Dachverbände des gemeinnützigen Sektors auf Initiative von Transparency International (Sektion Deutschland) unter federführender Begleitung des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) auf eine Selbstverpflichtung in 10 Punkten verständigt. Die Verbände folgen damit freiwillig einer Praxis, die seit Januar 2007 für Kapitalgesellschaften verpflichtend ist.
Die Unterzeichner der “Initiative Transparente Zivilgesellschaft” verpflichten sich, nach einem bestimmten Format offenzulegen, welche Ziele ihre Organisation verfolgt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet. Auch das Deutsche Blindenhilfswerk bindet sich gern in diese Selbstverpflichtung ein und veröffentlicht die nachfolgend genannten Punkte.
Wichtig: Diese Erklärungen und Informationen konkurrieren nicht mit dem DZI-Spendensiegel. Dieses Siegel verleiht das DZI nach wie vor aufgrund einer sehr detaillierten jährlichen Prüfung. Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft soll dagegen weitaus mehr Organisationen einbinden als “nur” diejenigen, die das DZI-Spendensiegel erhalten. Diese Veröffentlichung hier soll potenziellen Spendern sowie einer Öffentlichkeit allgemein leicht Vergleiche ermöglichen; daher ist eine einheitliche Form entwickelt worden.
1. Name, Sitz, Anschrift, Gründungsjahr
Deutsches Blindenhilfswerk e.V.
Schulte-Marxloh-Str. 15
47169 Duisburg
Telefon: 0203 / 35 53 77
Telefax: 0203 / 37 62 39
E-Mail: info@blindenhilfswerk.de
Internet: www.blindenhilfswerk.de
Gründungsjahr: 1961
Ansprechpartnerin: Simone Henzler
2. Satzung
Selbstverständnis
Das Deutsche Blindenhilfswerk (DBHW) wurde 1961 gegründet. Im Unterschied zu Selbsthilfegruppen wie den lokalen Blinden- und Sehbehindertenvereinen unterstützt das DBHW nicht die eigenen Mitglieder, sondern hilfebedürftige blinde und sehbehinderte Menschen in Deutschland, Osteuropa, Ost- und Westafrika sowie vereinzelt in Asien und Mittelamerika.
Das DBHW ist nach seinem Selbstverständnis subsidiär tätig; es tritt dort helfend ein, wo öffentliche Hand oder soziale Sicherungssysteme wie Krankenkassen nicht (mehr) helfen können oder möchten. Das DBHW hat im Gegensatz zu Blindenvereinen auf Orts-, Landes- oder Bundesebene kein imperatives Mandat. Es kann nicht im Namen oder Auftrag blinder Menschen Erklärungen abgeben.
Rechtsstruktur des DBHW
Das DBHW ist ein eingetragener Verein; es hat folgende Organe:
Die Mitgliederversammlung (MV) ist das höchste Beschluss fassende Organ.
Der Vorstand besteht aus bis zu drei Personen, von denen eine den Vorsitz wahrnimmt. Sie leitet die Gesamtarbeit des DBHW und vertritt es nach außen. Der Vorstand wird von der MV für fünf Jahre gewählt.
Der Verwaltungsrat hat folgende Aufgaben:
- Beaufsichtigung und Unterstützung der Tätigkeit des Vorstands
- Überprüfung der Jahresbilanz
- Genehmigung des Haushaltsplans
- Der Verwaltungsrat wird für drei Jahre von der MV gewählt
Geschäftsstelle
Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle führt die Vorstandsbeschlüsse aus. Tätig sind zwei hauptamtlich beschäftigte Mitarbeiterinnen, unterstützt von mehreren Aushilfen. Die Vorstandsbeschlüsse sowie deren Ausführung durch die Geschäftsstelle werden von zwei von der MV gewählten Personen auf ihre Satzungskonformität hin geprüft. Daneben prüft ein Wirtschaftsprüfunternehmen die Tätigkeit des DBHW. Das seit 1992 vom DZI vergebene Spendensiegel zur Attestierung einer geprüften Spendenwürdigkeit erhält das DBHW von Anfang an lückenlos.
3. Freistellungsbescheid
Der letzte dem DBHW zugegangene Freistellungsbescheid des Finanzamts Duisburg-Hamborn ist auf den 12.04.2022 datiert, Veranlagungszeitraum 2018 – 2020, Steuernummer 107/5704/2451.
Dieser stellt fest, dass die “Körperschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit (ist), weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.”
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
4. Die Entscheidungsträger
Vorstand
- Frau Heike Maus (Vorstandsvorsitzende), Dezernat des Oberbürgermeisters, Referat Repräsentation und Internationale Kontakte, Duisburg
- Dr. Stephan Irle (stellv. Vorsitzender), Facharzt für Augenheilkunde und Chirurg aus der Augenklinik in Duisburg-Walsum
- Jürgen Barten (stellv. Vorsitzender), Steuerberater
Alle Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten keine Sitzungsgelder und keine Aufwandsentschädigungen.
Verwaltungsrat
- Frau Regine Hauch (Sprecherin), freie Journalistin
- Frau Claudia Gerlatzek, Stellvertretende Leiterin der Förderschule Schwerpunkt Sehen in Duisburg
- Frau Dr. Petra Bungart, Richterin
- Frau Dr. Claudia Kleinert, Fachbereichsleiterin Kulturelle und Interkulturelle Bildung bei der vhs Duisburg
- Herr Frank-Michael Rich, Medizin-Recht-Agentur
- Herr Ingo Köller, Bankkaufmann, London
- Herr Dr. Werner Neyen, Anwalt und Notar, Duisburg
Alle Verwaltungsratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig, erhalten keine Zuwendungen und keine Aufwandsentschädigungen.
Der Verwaltungsrat genehmigt nach Vorschlag des Vorstandes den Haushalt und berät den Vorstand in allen relevanten DBHW-Angelegenheiten. Höchstes Beschluss fassendes Organ ist die Mitgliederversammlung. Die Funktionen sind detailliert in der Satzung beschrieben. Die wichtigsten sind die Wahl der Gremien und die Entlastung des Vorstands. Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal jährlich.
Die Geschäftsführung liegt bei Projektleiterin Simone Henzler, tätig seit 2013.
Die Arbeiten des Sekretariats und der Projektassistenz nimmt Jeannine Seeger wahr (seit 2017).
Als Buchhalterin arbeitet Gisela Später seit 1992 in der Geschäftsstelle.
5. Rechenschaftsbericht
Rechenschaftsbericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Rechenschaftsbericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Rechenschaftsbericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
6. Personalstruktur
Hauptberuflich Tätige: 2
Geringfügig Beschäftigte: 4
Ehrenamtlich Tätige: 10
Ehrenamtlich tätig sind die drei Mitglieder des Vorstands und die sieben Mitglieder des Verwaltungsrats.
7. Mittelherkunft
Einnahmen | 2023 |
Beiträge | 575,00 |
Barspenden | 238.923,40 |
Sachspenden | 53.762,90 |
Geldauflagen | 5.050,00 |
Nachlässe | 339.080,02 |
BMZ-Zuwendungen | 396.363,75 |
Zuwendungen anderer Organisationen | 24.560,00 |
Sonstige | 17.571,40 |
Einnahmen aus Vermögensverwaltung | 65.588,66 |
Vermietung von Immobilien | 13.064,80 |
SUMME | 1.154.539,93 |
8. Mittelverwendung
Ausgaben | 2023 |
Projektausgaben | |
Aufwendungen | 835.343,73 |
Sonstige Sachausgaben | 11508,90 |
Personal | 108.989,88 |
Total | 955.842,51 |
Werbung/Öka | |
Aufwendungen | 82.144,25 |
Sonstige Sachausgaben | 1.525,67 |
Personal | 14.448,23 |
Total | 98.118,15 |
Vermögensverwaltung | 10.766,44 |
Verwaltung | |
Sachausgaben | 37.090,07 |
Personal | 33.607,83 |
Total | 70.397,90 |
Ausgaben TOTAL | 1.135.425,00 |
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag |
19.114,93 |
Bilanzen
Gewinn- und Verlustrechnungen
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
nicht zutreffend
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als 10 % unserer Jahreseinnahmen ausmachen.
In 2021 lagen die Zuwendungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) über 10 % der Gesamteinnahmen.