Internationale Projekte

Bildung in den Fingerspitzen

Neuer Brailledrucker für Verein in Kamerun

Bildung ist nicht selbstverständlich: Gerade in afrikanischen Ländern ist Blindheit immer noch ein Stigma. Eltern schicken ihre Kinder nicht zur Schule, da sie sich nicht vorstellen können, dass die Kinder lernen und dann auch arbeiten können. Doch mit dem Erlernen der Punktschrift und anderen blindenspezifischen Fähigkeiten können junge Menschen ohne Sehkraft am Unterricht teilnehmen und lernen. Das Erlernen von Braille ist eine wichtige HIlfe für Blinde und  Brailleschrift öffnet blinden jungen Menschen die Tür zu vorher nicht erahnten Möglichkeiten. Elementar ist jedoch die Übersetzung der Bücher und Aufgaben in Brailleschrift – dafür wird ein spezieller Brailledrucker benötigt. Ein engagierter Verein in Kamerun benötigte dringend einen neuen, um die blinden Schulkinder in der Umgebung weiter betreuen zu können. Mit Ihrer Spende konnten wir einen Drucker finanzieren. Nun können die Kinder und Jugendlichen weiter zur Schule gehen und selbstbestimmt leben!

Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Im Dezember 2006 verabschiedete die VN-Generalversammlung das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Fünf Jahre lang war über die genauen Inhalte und Formulierungen des Textes verhandelt worden – auch unter Einbeziehung betroffener Personengruppen. Die Konvention stellt hierbei kein spezielles Recht dar, sondern überträgt und konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, die natürlich auch für blinde Menschen gilt.

Knapp 130 Länder weltweit haben die Konvention bislang ratifiziert; Deutschland im März 2009. Damit ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht, welches nun vom Gesetzgeber umgesetzt werden muss und einklagbar ist.

Die 50 Artikel des Übereinkommens verbieten die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen und fordern ihre Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen (Inklusion). Konkreter bedeutet dies unter anderem:

Ein Recht auf persönliche Mobilität
der Anspruch auf gemeinsamen Unterricht in Schulen sowie die Integration in den Arbeitsmarkt
Sicherung einer erschwinglichen Gesundheitsversorgung
Die Teilhabe am politischen, öffentlichen sowie dem sportlichen und kulturellen Leben

Den kompletten Gesetzestext und Informationen finden Sie unter anderem auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Skip to content